Die Abkürzung UKCA steht für UK Conformity Assessed, zu deutsch Vereinigtes-Königreich-Konformität bewertet. Die UKCA-Kennzeichnung ist eine Voraussetzung für die Vermarktung von Produkten innerhalb von Großbritannien. Sie löst im Rahmen des Brexits die bisher für diese Region genutzte und noch bis zum 31.12.2022 verwendbare CE-Kennzeichnung ab.
Im Februar 2020 ist die Entscheidung gefallen, dass das Vereinigte Königreich die EU verlässt. Dieser Schritt wurde zum 01.01.2021 vollzogen, mit der Konsequenz, dass England, Schottland, Wales und Nordirland nicht mehr Teil der Europäischen Union mit seinen nunmehr verbleibenden 27 Mitgliedsstaaten.
Dies hat auch Auswirkungen auf die Zulassung von Produkten (mit Funktechnologien).
Im Rahmen der Zulassung bzw. der Produkteinführung sind Sie als Hersteller verantwortlich,
Für Hersteller, die bereits Produkte zugelassen und in Vereinigten Königreich im Umlauf haben gibt es erst einmal eine gute Nachricht:
Die Produktzulassung (CE-Kennzeichnung) für Produkte, die vor dem 01.01.2021 bereits in UK im Umlauf sind und damit eingeführt wurden, behalten weiterhin Gültigkeit und die Produkte können im Vereinigten Königreich weiterhin verkauft werden. Hier gilt der Bestandsschutz.
Hersteller können den Nachweis des Inverkehrbringens in der Regel anhand jedes relevanten Dokuments erbringen, das üblicherweise im Geschäftsverkehr verwendet wird, einschließlich
Für Hersteller, die nach dem 01.01.2021 Produkte für das Vereinigte Königreich zulassen möchten, ergeben sich zwei Möglichkeiten zur Marktzulassung:
Wichtig: Der betreffende Wirtschaftsteilnehmer (ob Hersteller, Importeur oder Händler/Distributor) trägt die Beweislast für den Nachweis, dass die Ware vor dem 1. Januar 2021 in Verkehr gebracht wurde.
Hierzu gehört auch die Betrachtung von geänderten Safety und Import-Regelungen, die von Branche zu Branche unterschiedlich sein können (bspw. Medical Devices)
Die UKCA Zulassung ist bereits ab dem 01.01.2021 gültig und kann für die Marktzulassung für das Vereinigte Königreich herangezogen werden.
Im Rahmen einer Übergangsphase, die bis zum 31.12.2022 gilt, können Hersteller weiterhin Produkte gemäß den bisher gültigen Vorgaben für eine CE-Kennzeichnung zulassen, sofern die EU-Vorgaben auch den Vorgaben des Vereinigten Königsreichs entsprechen.
Trotz der von den UK-Behörden eingeräumten Übergangsphase bis zum 31.12.2022 stellen die UK-Behörden deutlich klar, dass Hersteller sich schnellstmöglich mit dem neuen UKCA Zulassungsprozess für das Vereinigte Königreich auseinandersetzen und diesen umsetzen sollen.
Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass die CE-Kennzeichnung von Medizinprodukten in Großbritannien noch bis zum 30. Juni 2023 anerkannt wird. Dies schließt auch Medizinprodukte mit Funkfunktionen ein.
Sollten Sie bereits jetzt – trotz der Übergangsphase – eine UKCA Zertifizierung anstreben, ändert sich der Zulassungsprozess für Ihr Produkt. UKCA steht für UK Conformity Assessed und um diesen Status zu erlangen, müssen die bisher gültigen Richtlinien müssen durch die vergleichbaren UK-Richtlinien ersetzt und auch die Prüfungen dementsprechend angepasst werden. Nach aktuellem Stand betrifft dies unter anderem die folgenden Direktiven und Richtlinien:
EU legislation | UK legislation |
---|---|
Electromagnetic Compatibility Directive (EMCD) 2014/30/EU | Electromagnetic Compatibility Regulations 2016 |
Low Voltage Directive (LVD) 2014/35 | Electrical Equipment (Safety) Regulations 2016 |
Radio Equipment Directive (RED) 2014/53/EU | Radio Equipment Regulations 2017 |
Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die genannten Richtlinien größtenteils identisch mit den vergleichbaren EU-Richtlinien sind.
Dies führt dazu, dass der Prozess einer Selbsterklärung (hier UK-Selbsterklärung bzw. UK self declaration) auch für standardisierte Normen weiterhin möglich ist. Allerdings ist darauf zu achten, dass die Terminologien für die UK-Variante korrekt umgesetzt werden, da diese von den Vorgaben der EU-Konformitätserklärung abweichen. So werden beispielsweise die harmonisierten Prüfnormen unter der RED übernommen, sie werden in Zukunft aber als „BS (British Standard) EN“-Norm für den britischen Markt gelistet sein.
Aktuell sind diese Standards noch die von der ETSI übernommenen, es ist aber davon auszugehen, dass sich die Entwicklung zukünftig voneinander entfernen wird.
Es ist hier demnach dringend anzuraten, sich die genauen Anforderungen gemeinsam mit uns anzuschauen, da sich diese von Produkt zu Produkt – je nach Anwendungsfall und Zeitpunkt – unterscheiden können.
Wo eine obligatorische Konformitätsbewertung durch Dritte für CE-gekennzeichnete Waren erforderlich war, ist sie auch für UKCA-gekennzeichnete Waren erforderlich.
Diese Konformitätsbewertung muss von einer im Vereinigten Königreich anerkannten Konformitätsbewertungsstelle – einem UK Market Conformity Assessment Bodies (UKMCAB) durchgeführt werden, um mit der UKCA-Kennzeichnung versehen zu werden. Die Art der Konformitätsbewertungsverfahren ist die gleiche, die auch für die CE-Kennzeichnung erforderlich war.
Hierbei ist zu beachten, dass EU Benannte Stellen keine Konformitätsbewertung nach UKCA-Vorgaben durchführen können. Hier ist der Einbezug eines UKMCAB erforderlich.
Selbstverständlich bietet sich im Rahmen der UKCA Zertifizierung auch wieder die Möglichkeit einer Selbsterklärung – in diesem Fall UK Selbsterklärung. Hier läuft es analog zum bisherigen Verfahren für die CE-Kennzeichnung. Sollten Sie einen UKMCAB mit einbeziehen, ist dieser mitverantwortlich für die Zulassung des Produktes.
Ersatzteile, für die keine separaten Zulassungen erforderlich sind, sind nach derzeitigem Stand vom UK Zulassungsprozess ausgenommen. Neuentwicklungen und Serienprodukte müssen nach dem 01.01.2023 vollständig den Anforderungen der UK Zulassung entsprechen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Produkte einer Produktserie sich bereits vor dem 01.01.2023 auf dem Markt befunden haben:
Spätestens ab dem 01.01.2023 muss das UKCA-Label auf Produkten verwendet werden. Die UKCA-Kennzeichnungen dürfen nur von Ihnen als Hersteller oder Ihrem Bevollmächtigten in UK auf einem Produkt angebracht werden (sofern dies in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehen ist).
Für Produkte, die beispielsweise in den Anwendungsbereich der britischen Pendants der europäischen Direktiven RED, EMCD sowie LVD fallen, muss die Kennzeichnung auf dem Produkt erfolgen.
Die UKCA-Kennzeichnung ist mindestens 5 mm hoch – es sei denn, in den einschlägigen Rechtsvorschriften ist eine andere Mindestabmessung festgelegt. Wird die Größe der UKCA-Kennzeichnung verringert oder vergrößert, müssen die Buchstaben, aus denen die UKCA-Markierung besteht, proportional sein.
Art des Produktes | Akzeptierte Label oder Kombinationen daraus | |
---|---|---|
Inverkehrbringen von Waren in Großbritannien | Produzierte Waren, die bis Ende 2022 in GB auf den Markt gebracht werden | UKCA oder CE |
Inverkehrbringen von Waren in Großbritannien | Produzierte Waren, die ab dem 1. Januar 2023 in GB in Verkehr gebracht werden | UKCA |
Die UKCA-Kennzeichnung wird in Nordirland nicht anerkannt. Das Nordirland-Protokoll trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Solange es in Kraft ist, wird Nordirland den einschlägigen EU-Vorschriften für das Inverkehrbringen von Industriegütern entsprechen.
Produkte, die derzeit eine CE-Kennzeichnung für den Verkauf in der EU benötigen, werden weiterhin eine CE-Kennzeichnung für Nordirland benötigen
Hersteller müssen für eine Marktzulassung in Nordirland unter Umständen allerdings andere Vorgaben beachten:
Sie können die CE-Kennzeichnung an Ihrer Ware anbringen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
Sie müssen die UKNI-Kennzeichnung (neben der CE-Kennzeichnung) verwenden, wenn alle der folgenden Punkte zutreffen:
Sie können die UKNI-Kennzeichnung nicht verwenden, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
Im Rahmen der Übergangsphase bieten wir Ihnen wie gewohnt alle Prüfungen und Zulassungsdienstleistungen für die CE-Kennzeichnung und damit für die Marktzulassung im Vereinigten Königreich an.
Wir sind aktuell in der Abstimmung mit der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) bezüglich der offiziellen Akkreditierung der BS EN Standards. Dies wird in Kürze der Fall sein, so dass wir zeitnah die Prüfungen den BS EN Standards durchführen können. Sprechen Sie uns hierzu schon jetzt an.
Aufgrund des fehlenden MRAs zwischen der EU und UK ist es für uns aktuell nicht möglich, einen UKMCAB zu stellen. Um Ihnen diesen Service allerdings ebenfalls anbieten zu können, greifen wir hier auf unser umfangreiches Partnernetzwerk zu.
Somit können wir Ihnen jegliche Form der Marktzulassung für das Vereinigte Königreich anbieten – ganz individuell und aus einer Hand.
Weitere Informationen zur UKCA Zertifizierung finden Sie zudem im zugehörigen Webinar, welches wir Anfang Januar 2021 durchgeführt haben.
Spätestens zum 31.12.2022, da endet die Übergangsfrist.
Die DoC wird in Sektion 41 in der EMC Regulation 2016 angezogen. Diese sieht vergleichbar zu der CE Declaration of Conformity aus:
Im Zuge des Übergangs sind die Normen, bis auf Begrifflichkeiten, identisch. Natürlich wird darauf verwiesen, dass die Normen für die Konformitätsvermutung gemäß Britischer Legislative heranzuziehen sind. Die Richtlinien sind sehr ähnlich. Auch hier sind in erster Linie Begrifflichkeiten, die sich unterscheiden. Die heranzuziehenden Quellen sind der Health and Security Executive im UK: https://www.hse.gov.uk/index.htm
Man muss Berichte mit BS EN Standards vorweisen, wenn man diese in der DoC anziehen will. Eine Liste der „designated standards“ für diverse Regularien befindet sich hier:
https://www.gov.uk/guidance/designated-standards#references-of-designated-standards
Schätzungsweise zunächst etwas längere Laufzeiten, da sich alle Stellen erst an die neuen Prozesse gewöhnen müssen.
Nicht zwingend, wenn das Labor, welches die vorherigen Prüfungen durchgeführt hat, auch die BS EN Standards in der Akkreditierung hat und in der Lage ist, die Prüfberichte erneut auf die BS EN Standards auszustellen.
Ja, gibt es: https://www.gov.uk/guidance/designated-standards#references-of-designated-standards
RED: Radio Equipment Regulations 2017
RoHS: RoHS Regulations 2012
Ja. Auch für die ATEX-Richtlinie gibt es eine Entsprechung nach UK Gesetzgebung. Equipment and Protective Systems Intended for use in Potentially Explosive Atmospheres Regulations 2016. Auch hier tritt der UKMCAB als zertifizierende Stelle auf.
Das findet sich in der jeweiligen Regulation, ist aber in erster Linie sehr vergleichbar wie bei der CE-Erklärung auch, aber eben die Begriffe aus den UK Regulations anzuwenden:
Ersatzteile, für die keine separaten Zulassungen erforderlich sind, sind nach derzeitigem Stand vom UK Zulassungsprozess ausgenommen.
Neuentwicklungen und Serienprodukte müssen nach dem 01.01.2022 vollständig den Anforderungen der UK Zulassung entsprechen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Produkte einer Produktserie sich bereits vor dem 01.01.2023 auf dem Markt befunden haben: Jedes einzelne Produkt einer Produktserie muss beim Inverkehrbringen nach dem 01.01.2023 mit den UK Anforderungen übereinstimmen.
Bei der Anwendung nicht harmonisierter Funkstandards ist zusätzlich ein UK CAB einzuschalten.
Ab dem 01.01.2023 muss das UKCA Zeichen dauerhaft angebracht werden, sodass es unter normalen Umständen nicht entfernt werden kann, ohne Spuren zu hinterlassen.
Siehe hierzu auch die Anforderungen, im sog. Blue Guide (Kapitel 4.5.1.4) für die CE-Kennzeichnung.
Anforderungen sowie Ausnahmen sind hier zu finden: https://www.gov.uk/guidance/rohs-compliance-and-guidance
Ggf. müssen Ausnahmen gezielt angefragt werden (ROHS@defra.gov.uk)
Hier gilt das Gleiche, wie für das Endprodukt. Das Netzteil kann ja auch für andere Geräte verwendet werden, braucht also eine eigene Zulassung.
Der Hersteller/Inverkehrbringer muss die DoC unterschreiben. Die Nomenklatur ist BS EN, BS IEC, BS ISO usw. BS ETSI gibt es nicht. Der Herausgeber ist das BSI (British Standards Institution) in UK.
Das wird davon abhängen, ob die referenzierenden Normen im OEM Standard die BS EN Normenreferenzen enthalten. Die europäischen Referenzen sind ja drin, die BS EN müssen dazu.
Ja, gibt es. Auch hier liegen ETSI Standards dahinter, das wird sicher auch angepasst, auch wenn wir aktuell keine tiefergehenden Informationen dazu geben können.
Nein, die Norm wird genauso für UK übernommen, wie andere Funknormen auch.
Dies ist abhängig von den jeweiligen Regularien, die für das Produkt zutreffend sind. Für Produkte, die z. B. in den Anwendungsbereich der britischen Pendants der europäischen Direktiven RED, EMCD sowie LVD fallen, muss die Kennzeichnung auf dem Produkt erfolgen.
Das Inverkehrbringen bezieht sich immer auf ein einzelnes Produkt (einer Serie). Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens jedes einzelnen Produktes sind die aktuellen Anforderungen bzw. Regularien zu erfüllen.
Die (juristische) Person, die die Konformitätserklärung unterzeichnet und somit die Verantwortung für das Inverkehrbringen trägt, muss Name und Adresse auf dem Label anbringen (i.d.R. ist dies der Hersteller, wenn das Produkt unter seinem Namen vertrieben werden soll). Diese Anforderung gilt zusätzlich auch für Importeure.
Im Zweifel gar nicht, wenn das prüfenden Labor auch die BS EN Standards akkreditiert hat und den Bericht auf die neuen Normen neu ausstellen kann.
Eine reine Übernahme gibt es nicht. Man muss darstellen, dass man ein Produkt vorliegen hat, was den Anforderungen der UK Regulations entspricht. Dazu gehört die Verwendung der im UK harmonisierten Standards.
Aktuell ja, da das MRA zwischen EU und UK nicht in Kraft ist.
Produkte, die ab dem 01.01.2023 erstmalig in Verkehr gebracht werden, müssen die UKCA-Kennzeichnung aufweisen (u.U. auch zusätzlich zur CE-Kennzeichnung). Das Inverkehrbringen bezieht sich nicht auf eine Produktart (die beispielsweise auch bereits schon vor dem 01.01.2021 auf dem Markt befindlich war), sondern immer auf ein einzelnes Produkt, unabhängig davon, ob es als Einzelstück oder in Serie hergestellt wurde!
Ja.
Kommt auf die Weiterverwendung an. Wenn der Hersteller hier an Endkunden in UK verkauft muss es drauf, wenn ein Distributor dazwischen ist, kann das delegiert werden. Muss aber rechtlich abgesichert sein, damit der Zoll das akzeptiert.
Prüfberichte nach BS EN. Dann kommt es darauf an, ob rein harmonisierte Normen (Nach UK Richtlinien) verwendet wurden, oder weitere. Sind nicht harmonisierte Normen dabei, braucht man einen UKMCAB.
Die British Standards Institution (BSI) ist noch bis zum 31.12.2021 Mitglied bei CEN/CENELEC. Während dieser Übergangszeit wird der zukünftige Status bezüglich der Mitgliedschaft von BSI verhandelt.
Die British Standards Institution (BSI) ist noch bis zum 31.12.2021 Mitglied bei CEN/CENELEC. Während dieser Übergangszeit wird der zukünftige Status bezüglich der Mitgliedschaft von BSI verhandelt.
Die British Standards Institution (BSI) wird sich an ETSI beteiligen – nur ihr Stimmrechtsstatus wurde in die Nicht-EWR-Kategorie verschoben.
In Deutschland akkreditiert die DAkkS die Standards unter 17025 für die Labore. Dies gilt auch für die BS EN Standards. Es ist zu erwarten, dass sich die BS EN Standards in Zukunft unterscheiden werden, auch wenn dies aktuell nur eine Vermutung ist.
Es werden Prüfberichte nach BS EN-Normen verlangt, ebenso wie den Einsatz eines UKMCAB, wenn nicht harmonisierte Funkstandards verwendet werden.
Die CE-Kennzeichnung darf nur nur bis Ende 2022 verwendet werden, eine UKCA-Zertifizierung wird daher dringend empfohlen.
Nach den britischen Vorschriften ist der Importeur eine Person oder ein Unternehmen mit Sitz in Großbritannien. Nicht-britische Unternehmen können daher nicht als Importeure auftreten.
Im Moment kann dies geschehen, da wir nicht mehr Unterschiede als Begriffe haben. Später kann dies nicht mehr garantiert werden.
Nein, solange sie nicht vorhaben, ihre Geräte in Großbritannien zu vermarkten.
Hier ist die Situation so, dass die ehemaligen EU-NBs in UK nicht mehr berechtigt sind, Typgenehmigungsprüfungen auszustellen und EU-NBs außerhalb von UK genutzt werden müssen.
Der Importeur muss seinen Namen, seinen eingetragenen Handelsnamen oder seine eingetragene Marke und eine Postanschrift, unter der er kontaktiert werden kann, auf dem Funkgerät angeben. Ist es dem Einführer aufgrund der Größe oder Art des Geräts nicht möglich, diese Angaben auf dem Produkt selbst anzubringen, kann er sie auf der Verpackung oder einem Begleitdokument anbringen.
Nicht obligatorisch, da dies von den verwendeten Normen abhängt. Derzeit ist es möglich, BS EN-Normen zu verwenden, sofern eine Akkreditierung des Labors für diese vorliegt.