Für eine Markteinführung in Europa ist die CE-Kennzeichnung unerlässlich. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt allen für ihn relevanten europäischen Richtlinien entspricht.
Um eine CE-Kennzeichnung zu erlangen, müssen Produkte mit Funktechnologien die Anforderungen erfüllen, die die europäische Funkgeräterichtlinie 2014/53/EU (RED) definiert. Diese Richtlinie legt den Rechtsrahmen für alle Produkte mit Funktechnologien fest. Wesentliche definierte Anforderungen sind Gesundheit und Sicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit und die effiziente Verwendung von Funkfrequenzen. Hersteller und Zulieferer dieser Produkte auf dem EU-Markt müssen die Einhaltung der RED durch die Bereitstellung einer Baumusterprüfung auf Basis einer technischen Dokumentation (TD) oder einer Konformitätserklärung (DoC) und der CE-Kennzeichnung nachweisen.
Wenn man von harmonisierten Normen abweicht oder diese nicht existieren, kann eine notifizierte Stelle spezifische Tests erstellen und dazu beitragen, die entsprechenden Testpläne zu definieren. Im Falle von nicht harmonisierten (länderspezifischen) Frequenzbereichen kann sie unterstützen, so dass Hersteller ihre Produkte auf den Markt bringen können.
Eine notifizierte Stelle kann nach der RED notwendige Zulassungen für die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) behandeln und abschließend die Baumusterprüfung eines Herstellers beurteilen und eine Baumusterprüfbescheinigung ausstellen.
Als notifizierte Stelle für EMV und RED für verschiedene EU-Richtlinien können wir Sie beim CE-Kennzeichnungsprozess unterstützen und Ihnen helfen, den Zugang zum europäischen Markt zu erlangen. Obwohl ein Selbstdeklarationsverfahren erlaubt ist, benötigen einige Produkte eine unabhängige Prüfung oder Zertifizierung durch die notifizierte Stelle. Wenn Sie nicht mit dem Verfahren vertraut sind oder wenn von harmonisierten Normen abgewichen wird oder diese nicht existieren, empfiehlt es sich, eine notifizierte Stelle einzubeziehen.
Geräte, die für den Außenbereich konzipiert sind, müssen die Anforderungen gemäß EN 60950-22
erfüllen, da beispielsweise die Standards EN 62368-1 bzw. EN 60950-1 entsprechende Anforderungen nur unzureichend abdecken.
Geräte, die für den Außenbereich konzipiert sind, müssen die Anforderungen gemäß EN 60950-22
erfüllen, da beispielsweise die Standards EN 62368-1 bzw. EN 60950-1 entsprechende Anforderungen nur unzureichend abdecken.
Der Notified Body akzeptiert ausschließlich Testberichte aus akkreditierten Laboren bzw. aus Laboren, die seitens der CETECOM GmbH hinsichtlich der benutzten Messmittel und der Kompetenz der Mitarbeiter nach den Anforderungen der ISO/IEC EN 17025 auditiert wurden