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Bluetooth

Bluetooth SIG Zertifizierung

Qualitätssiegel für die Kompatibilität von Bluetooth®-Geräten

Erst nach einer erfolgreichen Bluetooth® SIG-Zertifizierung ist der Hersteller offiziell berechtigt, die Bluetooth®-Technologie und das zugehörige Bluetooth®-Markenzeichen zu verwenden, das ein Qualitätssiegel für die Kompatibilität von Bluetooth®-Geräten weltweit darstellt. Mit unseren Laboren in Saarbrücken und Anyang (Korea) betreiben wir als cetecom advanced zwei offiziell akkreditierte Bluetooth® Qualification Test Facilities (BQTF) mit anerkannten Bluetooth® Qualification Consultants (BQC), die eine umfassende Palette an Testdienstleistungen bieten.

Bluetooth® SIG Qualification Program

Geschäftsmann mit Bluetooth Kopfhörern und Smartphone

Ein Gerät mit Bluetooth®-Technologie muss gemäß dem Bluetooth® SIG Qualification Program getestet werden, um es als lizenziertes Produkt mit der Bluetooth®-Marke zu klassifizieren und das Bluetooth®-Logo nutzen zu können.

Obwohl ein Selbstqualifizierungsprozess zulässig ist, hilft die Zusammenarbeit mit einem BQC dabei, eventuelle Fehler bei der Bluetooth® Qualifizierung zu vermeiden. Gleichzeitig erhalten Hersteller wertvolle Unterstützung bei der Einreichung ihrer Produkte zur Zulassung.

Als BQTF bieten wir unseren Kunden folgende Bluetooth®-Qualifizierungsdienstleistungen:

  • RF-/RF-PHY-Konformitätstest für BT Core 5.4
  • Profil-Interoperabilitätstest mit dem Testsystem PTS (Profile Tuning Suite) der Bluetooth® SIG
  • Produkt-zu-Produkt-Interoperabilitätstests

Die Wege zur Bluetooth® SIG Zertifizierung

Die Bluetooth® SIG bietet Herstellern aktuell zwei Wege einer Bluetooth® SIG-Zertifizierung.

Weg 1: Qualifizierungsprozess ohne zusätzliche Prüfungen

  • Verwendung eines bereits qualifizierten Bluetooth®-Endproduktes oder Subsystems einer anderen Mitgliedsorganisation in Ihrem Produkt ohne Änderungen oder Ergänzungen der Bluetooth®-Funktionen
  • Kauf eines von einem Dritten hergestellten Produktes und Vertrieb mit dem Namen oder Logo Ihres Unternehmens (White Label-Lösung)
  • Erstellen von Kombinationen, die nur qualifizierte Bluetooth®-Subsystem-Produkte und/oder qualifizierte Bluetooth®-Endprodukte betreffen, sofern während der Kombination keine Designänderungen vorgenommen wurden

Weg 2: Qualifizierungsprozess mit zusätzlichen Prüfungen

  • Erstellen von Produkten oder Kombinationen, die nicht nur qualifizierte Bluetooth®-Subsystem-Produkte und/oder qualifizierte Bluetooth®-Endprodukte betreffen
  • Durchführen von Änderungen an einem bereits qualifizierten Bluetooth®-Entwurf, sofern diese direkte Auswirkungen auf Funktionalität oder Kernkonfiguration haben
  • Qualifizierung eines Entwurfs auf Basis eines bereits qualifizierten Bluetooth® Bauteil-Produkttyps

Hierbei ist zu beachten, dass offizielle Tests nach den Vorgaben der Bluetooth® SIG ausschließlich
von sogenannten „Bluetooth Qualification Test Facilities“ (BQTF) durchgeführt werden dürfen.

Alle offiziell gelisteten Bluetooth® Qualifizierungsprüfstellen finden Sie hier.

 

Aktuelle Bluetooth Qualifikationsprüfungseinrichtungen:

Für Saarbrücken:

Authorized Test Scope RF:1, RFPHY:2
Facility Name CTC advanced GmbH
Address Untertuerkheimerstr 6-10,
66117 Saarbrücken
Economy Germany
Contact joerg.warken@ctcadvanced.com
Rec. Expiry Date 11/27/2023

 

Für Anyang:

Authorized Test Scope RF:1, RFPHY:2,
Traditional Profiles and Protocols,
GATT-Based Profiles & Services
Facility Name CETECOM Limited
Address RN. 219, Dusanventuredigm,
415, Heungan-daero, Dongan-gu,
Anyang-si, Gyeonggi-do,
14059, South Korea
Economy South Korea
Contact michael.jang@cetecom.com
Rec. Expiry Date 11/8/2023

 

Die Abnahme der Tests und die daraus resultierende Zulassung gemäß den Bluetooth®-Richtlinien kann ausschließlich über einen zertifizierten „Bluetooth® Qualification Consultant“ erfolgen. Erst nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungen darf das Bluetooth®-Logo an den Produkten aufgebracht werden, um die Produkte entsprechend zu vermarkten.

FAQ zur Bluetooth® SIG Zertifizierung

Was bringt eine Bluetooth® Zertifizierung?

Die Bluetooth® Zertifizierung eines Produktes belegt, dass dieses Produkt sämtlichen Spezifikationen der Bluetooth®-Technologie genügt und mit anderen Bluetooth®-fähigen Geräten entsprechende Verbindungen aufbauen kann. So können Geschäfts- und Privatkunden sich auf die Kompatibilität / Interoperabilität eigener Produkte / Systeme mit sämtlichen sonstigen Produkten verlassen, die erfolgreich eine Bluetooth® SIG Qualifizierung durchlaufen haben.

Ist eine Bluetooth® SIG Zertifizierung Pflicht?

Ja. Möchten Hersteller ein Produkt in Verkehr bringen, das die Bluetooth®-Technologie beinhaltet, ist dieses Produkt zwingend bei der Bluetooth® Special Interest Group (SIG) zu qualifizieren und zu listen. Nach erfolgreicher Qualifizierung können Produkte mitsamt Bluetooth®-Logo entsprechend vermarktet werden. Ohne eine Bluetooth® SIG Qualifizierung oder bei sonstigen Verstößen gegen Kennzeichnungs-Vorgaben drohen rechtliche Konsequenzen.

Bis wann muss die Bluetooth®-Zertifizierung erfolgt sein?

Die ordnungsgemäße Qualifizierung der Produkte entsprechend der Bluetooth® SIG-Lizenzbestimmungen ist zwingende Voraussetzung für die Vermarktung der Produkte. Die Zertifizierung muss somit bis spätestens zu dem Tag, an dem die Produkte in Verkehr gebracht werden, erfolgt sein. Die korrekte Listung des Produkts lässt sich über die Bluetooth®-Datenbank nachprüfen.

Was kostet eine Bluetooth®-Qualifizierung?

Um ein Produkt mit dem Bluetooth®-Logo versehen und verkaufen zu dürfen, muss ein Unternehmen Mitglied der Bluetooth® SIG sein. Je nach Art der Bluetooth®SIG Mitgliedschaft gibt es unterschiedliche Modelle von Qualifizierungsgebühren.

Kostenmodelle Mitgliedschaft (jährlich)

  • Adopter: kostenfreie Mitgliedschaft
  • Associate (Small): 9.000 $ (ab Januar 2024: 10.350 $)
  • Associate (Large): 42.000 $ (ab Januar 2024: 48.300 $)

Kostenmodelle Deklaration

  • Adopter: 9.600 $ pro Zertifizierung (ab Januar 2024: 11.040 $ pro Zertifizierung)
  • Associate: 4.800 $ pro Zertifizierung (ab Januar 2024: 5.520 $ pro Zertifizierung)

Kostenmodelle Testeinrichtungen (jährlich)

  • BQTF (Qualification Test Facility):600 $ (ab Januar 2024: 11.040 $)
  • BRTF (Recognized Test Facility): 400 $ (ab Januar 2024: 2.760 $)
  • BQC (Qualification Consultant) Prüfgebühr: 720 $ (ab Januar 2024: 828 $)

Erst nach Eingang der Zahlung und erfolgreicher Bluetooth® SIG Zertifizierung wird eine Deklarations-ID ausgestellt. Diese wird online seitens der SIG gespeichert und dient der Prüfung korrekt deklarierter Bluetooth®-Produkte. Für Wirtschaftsakteure, die die Produkte anderer Firmen ohne Änderungen vertreiben, besteht keine Pflicht zur Mitgliedschaft.

Das Bluetooth®-Logo richtig verwenden – was ist zu beachten?

Um sicherzustellen, dass ein Produkt rechtlich sicher und korrekt mit dem Bluetooth®-Markenzeichen bzw. dem Bluetooth®-Logo gekennzeichnet ist, sind drei Kriterien zu erfüllen:

  1. Das Unternehmen muss Mitglied der Bluetooth® SIG sein.
  2. Das Produkt muss erfolgreich den Bluetooth® Qualification Process durchlaufen.
  3. Das Produkt, dessen Verpackung und alle damit verbundenen Werbeprodukte müssen den Bluetooth®-Branding-Guidelines entsprechen.

Detaillierte Infos zum Thema Branding und zur richtigen Darstellung / Platzierung des Bluetooth®-Logos finden Sie auf der Marketing-Seite der Bluetooth® SIG.

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