21. Februar 2019
Wann und wie wird die UKCA-Kennzeichnung verwendet?
Nach dem derzeitigen Stand, einem Brexit ohne zugehörige Austrittsvereinbarungen, wird das Vereinigte Königreich am 30. März 2019 ein sogenanntes Drittland werden und ist somit nicht mehr Mitglied der EU.
Die britische Behörde „Department for Business, Energy & Industrial Strategy“ hat nun angekündigt, dass „die UKCA-Kennzeichnung zur neuen britischen Produktkennzeichnung wird, die vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments für bestimmte Waren verwendet wird, die auf den britischen Markt gebracht werden, wenn wir die EU ohne Abschluss verlassen.“ Zu diesen Produkten gehören auch die Geräte mit Funktechnologien.
Wann soll man die UKCA-Kennzeichnung verwenden?
Die Behörde erklärt, dass in den meisten Fällen weiterhin die CE Kennzeichnung für Produkte, die auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden, verwendet werden kann. Wenn die Produkte jedoch eine Konformitätsbewertung durch Dritte erfordern und diese von einer britischen Konformitätsbewertungsstelle durchgeführt wurde, müssen Sie die neue UKCA-Kennzeichnung nach dem 29. März 2019 anbringen (sofern gesetzlich vorgeschrieben). Dies ist nicht der Fall, wenn die Konformitätsbescheinigung auf eine von der EU anerkannte Stelle übertragen wurde (in diesem Fall würde die CE-Kennzeichnung gelten).
Wenn Sie sich derzeit ausschließlich auf eine Konformitätserklärung für die CE-Kennzeichnung verlassen, können Sie die UKCA-Kennzeichnung auf der Grundlage der Selbstdeklaration auch für die Produkte im Rahmen der Kennzeichnung verwenden.
Wie wird die UKCA-Kennzeichnung verwendet?
Die UKCA-Kennzeichnung muss auf dem Produkt selbst angebracht werden, kann aber unter Umständen auch auf der Verpackung, den Handbüchern oder anderen Hilfsmitteln dargestellt werden.
Das Department for Business, Energy & Industrial Strategy definiert die folgenden allgemeinen Regeln zur Verwendung der UKCA-Kennzeichnung:
Weiterverwendung der CE-Kennzeichnung im Vereinigten Königreich
Für Hersteller, deren Produkte bereits vor dem 29. März 2019 auf dem britischen Markt vertrieben werden, wird es keine notwendigen Änderungen geben. Diese Waren können wie bisher in Großbritannien vermarktet werden, ohne dass die Kennzeichnungsanforderungen geändert werden.
Nach dem 29. März 2019 können Sie noch Waren verkaufen, die nach den EU-Vorschriften hergestellt und bewertet wurden und dann mit der CE-Kennzeichnung auf dem britischen Markt gekennzeichnet sind. Die Behörde erklärt, dass dies nur für einen befristeten Zeitraum vorgesehen ist.
Nähere und detailliertere Informationen finden Sie in der vollständigen Mitteilung des „Department for Business, Energy & Industrial Strategy“.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren: +49 2054 9519 0 / contact@cetecom.com
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