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eCall Zulassung durch die CETECOM

Seit dem 1. April 2018 ist eCall verpflichtend.
eCall

Das Notruf-System „eCall“ sollte eigentlich schon vor Jahren eingeführt werden. Doch nun – mit einiger Verspätung – ist es soweit: Seit dem 1. April 2018 ist eCall für alle neuen Modelle von Personenkraftwagen (M1) und leichten Nutzfahrzeugen (N1) verpflichtend.

Bei eCall handelt es sich um ein von der Europäischen Union gefordertes automatisches Notrufsystem für Kraftfahrzeuge. Im Fahrzeug verbaute Geräte sollen einen Verkehrsunfall automatisch an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 melden und durch die rascher initiierten Rettungsmaßnahmen helfen, die Zahl der Verkehrstoten zu senken und die Schwere von Verletzungen im Straßenverkehr zu reduzieren.

Damit Kraftfahrzeuge weiterhin in der EU verkauft und zugelassen werden können, müssen Automobilhersteller ab sofort Ihre eingesetzten eCall Systeme auf Basis der EU zulassen. Maßgebend sind hier die in der Verordnung (EU) 2017/79 definierten eCall Standards:

  • Anhang I – Prüfung der gravierenden Verzögerung
  • Anhang II – Bewertungen der vollständigen Aufprallprüfung
  • Anhang III – Aufprallfestigkeit von Audioausrüstungen
  • Anhang IV – Koexistenz von TPS und eCall
  • Anhang V – Automatischer Auslösemechanismus (Dokumentenprüfung)
  • Anhang VI – Ortungsdienste (GNSS)
  • Anhang VII – Selbsttest des bordeigenen Systems
  • Anhang VIII – Schutz der Privatsphäre und dem Datenschutz

Die CETECOM ist seit August 2017 vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) benannter Technischer Dienst für eCall und ist das erste Labor in Europa, welches die eCall Zulassung anbieten und durchführen konnte.

Darüber hinaus sind arbeiten wir seit einigen Jahren an der Standardisierung für eCall Normen mit und sind mittlerweile verantwortlich für eine Vielzahl von eCall Zulassungen und haben uns als der Know-How-Träger für das Thema eCall in Europa positioniert.

Gemäß Verordnung (EU) 2017/78, Anhang I / II, Teil I, § 12.8.7 müssen die Hersteller die Konformität mit den eCall-Standards gemäß Artikel 5 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2015/758 erklären. Die relevanten eCall Tests sind definiert in:

  • CEN EN 16454:2015 / ETSI TS 103 412 – eCall Ende-zu-Ende-Konformitätsprüfung
  • ETSI TS 103 428 – eCall HLAP Interoperabilitätstests
  • ETSI TS 102 936-1, TS 151 010-1 and TS 134 123-1 – GSM / UMTS-Konformität
  • ETSI TS 103 543 – Sprachkommunikationsanforderungen für Notrufe

Mit unserer bereits jetzt außerordentlichen Expertise für den eCall Zulassungsprozess und dem jahrelang angeeigneten technischen Know-How für die Durchführung der notwendigen Tests für die Zulassung, sind wir Ihr Ansprechpartner Nummer 1 wenn es um eine eCall Zertifizierung geht.

Weitere Informationen zu unserem Dienstleistungsportfolio zum Thema eCall finden Sie hier.

Bei Rückfragen zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren:
+49 2054 9519 0 / contact@cetecom.com

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