EMV-Richtlinie
Die EMV-Richtlinie 2004/108/EC beschreibt die Anforderungen an elektrische und elektronische Geräte, damit diese weder elektromagnetische Störungen erzeugen noch sich durch solche beeinflussen lassen. Die Konformität mit diesen Schutzanforderungen wird mithilfe des Konformitätsbewertungsverfahrens nachgewiesen, das in der Richtlinie festgelegt ist. Wenn Sie mit diesem Verfahren nicht vertraut sind, empfiehlt es sich, eine Benannte Stelle für EMV zu Rate zu ziehen, besonders wenn keine harmonisierten Standards anwendbar sind.
Benannte Stelle
CETECOM ist eine Benannte Stelle gemäß der neuesten Version der EMV-Richtlinie 2004/108/EC. Als solche unterstützt CETECOM Sie während des EMV-Konformitätsbewertungsverfahrens. Das geschieht entweder durch die gänzliche oder teilweise Durchführung des Verfahrens an Ihrer Stelle oder durch die Überprüfung Ihrer Bewertung und der entsprechenden technischen Dokumentation (TCF).
Unser Leistungspaket enthält:
- EMV-Bewertung
- gemäß den harmonisierten Standards
(herausgegeben vom europäischen Normungskomitee CENELEC) - ohne harmonisierte Standards
CETECOM erstellt spezielle Prüfpläne bei abweichenden oder noch nicht harmonisierten Standards.
- gemäß den harmonisierten Standards
- TCF - Technical Construction File
Als Benannte Stelle kann CETECOM die technische Dokumentation (TCF) eines Herstellers bewerten und eine Übereinstimmungserklärung erteilen. - EG-Konformitätserklärung
Das endgültige TCF ermöglicht es dem Hersteller, eine Konformitätserklärung herauszugeben. - CE-Kennzeichnung
Die EMV-Richtlinie verlangt von Produkten, dass sie das CE-Kennzeichen tragen. Dieses dient als Nachweis der Einhaltung der Anforderungen der EMV-Richtlinie.
Verwandte Tests
Neben den Tätigkeiten als Benannte Stelle führt CETECOM auch Tests gegen die geltenden Normen durch. Im Abschnitt Testing finden Sie nähere Informationen über die angebotenen Tests:
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