Regulatorische EMV-Tests an elektrischen/elektronischen
Unterbaugruppen für Kfz
e-mark / E-mark
Produkthaftung und Risikomanagement spielen in der Automobilindustrie eine große Rolle. Daher wurde festgelegt, dass elektrische und elektronische Unterbaugruppen, die für den Einbau in Fahrzeuge oder als Autozubehör vorgesehen sind, die regulatorischen Anforderungen der EG- und ECE-Direktiven erfüllen müssen. Das e-Kennzeichen ist der Nachweis für die Einhaltung der Richtlinien der Europäischen Union (CE). Das E-Kennzeichen basiert auf den von der Europäischen Wirtschaftskommission herausgegebenen ECE-Regulierungen. Die Messungen dürfen nur von Labors durchgeführt werden, die von den entsprechenden nationalen Behörden akkreditiert sind.
Die CETECOM ist von KBA und SNCH (die Zulassungsbehörden in Deutschland und Luxemburg) akkreditiert, die EMV-Tests durchzuführen und Prüfberichte für die Typzulassung herauszugeben (e-/E-Kennzeichen). Zusätzlich ist die CETECOM von DATech für verschiedene europäische und internationale Standards akkreditiert (siehe Bereich Akkreditierungen).
- 72/245/EWG #. 2009/19/EG
EMV von Kraftfahrzeugen und Anhängern (M, N, O) - UN ECE-R10, # 10
EMV von Kraftfahrzeugen und Anhängern (M, N, O) - 97/24/EG # 2006/120/EG, §8
EMV von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen - 75/332/EWG # 2001/3/EG
EMV von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen - 74/61/EWG # 2006/96/EG
- V - Wegfahrsperren
- VI - Alarmsysteme
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